Wie werden Geschenke an Mitarbeiter versteuert? Ein Überblick
Disclaimer: Wir sind keine Steuerexperten und können nicht für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen in diesem Artikel garantieren. Wir empfehlen grundsätzlich eine Einzelfall-Beratung durch einen Steuerberater**.
Steuervergünstigte und steuerfreie Mitarbeitergeschenke
Mitarbeitergeschenke sind eine tolle Idee, um Wertschätzung auszudrücken und sich zu bedanken. Klar, die Höhe des Budgets hängt mit der jeweiligen finanziellen Situation des Unternehmens zusammen. Darüber hinaus sind jedoch auch die steuerrechtlichen Regelungen entscheidend.

Denn: Geschenke an Mitarbeiter können in vielen Fällen steuervergünstigt oder sogar steuerfrei gewährt werden.
Persönlicher Anlass vs. nicht persönlicher Anlass
Abhängig davon, ob es sich um einen persönlichen Anlass handelt oder nicht, gelten unterschiedliche Grenzen. Persönliche Anlässe sind besondere persönliche Eregnisse des Mitarbeiters oder seiner Familienangehörigen.
Weihnachten, Betriebsfeiern, ein allgemeines Dankeschön und Betriebsjubiläen fallen unter die nicht persönlichen Anlässen. Sie sind wiederkehrend und / oder betreffen alle oder zumindest mehrere Mitarbeiter.
Persönliche Anlässe dagegen können z.B. sein:
- Dienstjubiläum
- Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- Taufe
- Geburtstage
- Bestandene Prüfung
- Beförderung
- Verabschiedung in den Ruhestand

Sachbezugsfreigrenzen für nicht persönliche Anlässe
Bei Geschenken ohne persönlichen Anlass kommt die monatliche Sachbezugsfreigrenze in Betracht. Sie wurde zum 1. Januar 2022 hochgesetzt und beträgt nun gem. § 8 Abs. 2 EStG 50 EUR pro Monat. D.h., ihr könnt Sachgeschenke bis zu diesem Wert steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen.
Die 50 EUR pro Monat gelten nur, wenn den Mitarbeitern keine anderen Sachleistungen gewährt werden (z.B. die Mitgliedschaft im Fitnessstudio). Ist dies doch der Fall, so muss der bereits gewährte Betrag der Sachleistung abgezogen werden.
Achtung! Wird die Grenze von 50 EUR je Monat um nur einen Cent überschritten, so muss der gesamte Betrag versteuert werden.
Ein Übertrag nicht ausgeschöpfter Beträge auf einen Folgemonat ist nicht möglich.
Steuerfreie Aufmerksamkeiten für persönliche Anlässe
Bei persönlichen Anlässen können Aufmerksamkeiten bis zur Höhe von 60 Euro je Anlass steuerfrei gewährt werden. Der Betrag ist brutto zu verstehen, die Umsatzsteuer muss also bereits enthalten sein.
Achtung! Auch hier gilt: Wird die Grenze von 60 EUR je Anlass um nur einen Cent überschritten, so muss der gesamte Betrag versteuert werden.
Da die Aufmerksamkeit bei persönlichen Anlässen je Anlass steuerfrei gewährt wird, ist es möglich, zwei oder mehr Geschenke in einem Monat zu überreichen (wenn mehrere Anlässe, z.B. Hochzeit und Geburtstag, in denselben Monat fallen). Wichtig ist lediglich, dass der Betrag von 60 EUR je Geschenk nicht überschritten wrid.
Überblick über die Versteuerung von Mitarbeitergeschenken in Einzelfällen
Zusammenfassend gilt:
Anlass | steuerfrei bis? |
Betriebsjubiläum | 50 EUR brutto / Monat* |
Dienstjubiläum | 60 EUR brutto je Anlass |
Krankheit | 60 EUR brutto je Anlass |
Hochzeit | 60 EUR brutto je Anlass |
Silberhochzeit | 60 EUR brutto je Anlass |
Goldhochzeit | 60 EUR brutto je Anlass |
Geburt des Kindes | 60 EUR brutto je Anlass |
Geburt des Enkelkindes | 60 EUR brutto je Anlass |
Weihnachtsgeschenk | 50 EUR brutto / Monat* |
Allgemeines Dankeschön | 50 EUR brutto / Monat* |
Bestandene (Azubi-)Prüfung | 60 EUR brutto je Anlass |
Beförderung | 60 EUR brutto je Anlass |
|
60 EUR brutto je Anlass |
*Sofern nicht bereits weitere Sachleistungen gewährt wurden. In diesem Fall muss der bereits gewährte Betrag der Sachleistung abgezogen werden.
Geschenkideen und weitere Tipps für gelungene Mitarbeitergeschenke
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